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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Immomedien Heiko de Boer

Zuletzt aktualisiert: 24.06.2026

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Buchungen und Leistungen zwischen Immomedien Heiko de Boer, Lambertistraße 40, 26121 Oldenburg, nachfolgend „Anbieter“, und den jeweiligen Kunden.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des 13 BGB, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer oder Verbraucher gelten.

Mit der Beauftragung, Buchung, Annahme eines Angebots oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

1.2 Anbieter

Immomedien Heiko de Boer
Lambertistraße 40
26121 Oldenburg
E-Mail: kontakt@immomedien-deboer.com
Telefon: 0173 1585318

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

2.1 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche oder mündliche Beauftragung, eine Buchung über elektronische Kommunikationswege, eine Buchung über ein Online-Buchungssystem oder durch sonstiges schlüssiges Verhalten des Kunden.

Elektronische Kommunikationswege umfassen insbesondere E-Mail, Kontaktformular, WhatsApp, Messenger-Dienste, Buchungssysteme oder vergleichbare digitale Kommunikationsmittel.

2.2 Verbindlichkeit von Buchungen

Mit Vertragsschluss wird die Buchung verbindlich. Bei Buchungen über ein Online-Buchungssystem kann die Buchung zunächst als Anfrage gelten, sofern dies im Buchungsprozess entsprechend ausgewiesen ist. Eine verbindliche Terminbestätigung erfolgt dann erst nach Prüfung durch den Anbieter.

2.3 Angebote

Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Individuelle Angebote gelten nur für den dort genannten Leistungsumfang und Zeitraum.

3. Leistungen des Anbieters

3.1 Leistungsbereiche

Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Immobilienmedien und visuelle Immobilienpräsentation. Hierzu zählen insbesondere:

  • Immobilienfotografie, insbesondere Innen- und Außenaufnahmen
  • Drohnenaufnahmen und Luftbilder
  • Videoaufnahmen und Immobilienvideos
  • Social-Media-Reels und Kurzvideos
  • 360-Grad-Rundgänge und virtuelle Touren
  • Bildbearbeitung, Retusche und digitale Aufbereitung
  • Virtuelle Möblierung und digitales Staging
  • Grundrisse und ergänzende Präsentationsmaterialien
  • Beratung, Workshops und visuelle Konzeptentwicklung

3.2 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchung, der Preisliste, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags und können gesondert berechnet werden.

3.3 Gestalterische Umsetzung und Auswahl

Die gestalterische Umsetzung, die Motivwahl, die Perspektiven, die Bildauswahl, der Schnitt, die Bearbeitung und die finale Zusammenstellung der Medien erfolgen im Rahmen des professionellen Ermessens des Anbieters.

Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Herausgabe sämtlicher angefertigter Aufnahmen, sondern nur auf die final ausgewählten und bearbeiteten Medien im vereinbarten Umfang.

3.4 Einsatz Dritter

Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte, freie Mitarbeiter, Dienstleister oder spezialisierte Bearbeitungspartner einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung gegenüber dem Kunden verbleibt beim Anbieter.

3.5 Lieferzeiten

Die Lieferung der finalen Medien erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Aufnahmetermin, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Probleme, Krankheit, Ausfall von Dienstleistern, fehlender Mitwirkung des Kunden oder außergewöhnlich hohem Bearbeitungsaufwand berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.

3.6 Zusatzleistungen

Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Bilder, zusätzliche Retuschen, weitere Bearbeitungsschleifen, zusätzliche Videos, Sonderformate, erneute Exporte, nachträgliche Änderungen, virtuelle Möblierung, Grundstücksmarkierungen, Rasenersatz, Kaminfeuer, Dämmerungsbearbeitung, spezielle Social-Media-Formate oder weitere Anfahrten.

Zusatzleistungen sollten möglichst vor dem Termin gebucht oder abgestimmt werden, damit vor Ort ausreichend Zeit eingeplant werden kann. Spontane Zusatzwünsche vor Ort können nur umgesetzt werden, wenn dies zeitlich, technisch und organisatorisch möglich ist.

4. Drohnenaufnahmen, Witterung, Genehmigungen und Sicherheit

4.1 Durchführung von Drohnenaufnahmen

Drohnenaufnahmen und Luftbilder erfolgen ausschließlich, soweit sie nach Einschätzung des Anbieters unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, örtlichen Gegebenheiten, Wetterbedingungen, Sicherheitslage und technischen Voraussetzungen zulässig und verantwortbar sind.

Ein gebuchtes Paket mit Drohnenanteil begründet keinen Anspruch darauf, dass Drohnenaufnahmen in jedem Fall durchgeführt werden können.

4.2 Entscheidung vor Ort

Der Anbieter entscheidet eigenverantwortlich vor Ort, ob ein Drohneneinsatz durchgeführt, eingeschränkt, verschoben oder abgebrochen wird.

Dies gilt insbesondere bei ungünstiger Witterung, Wind, Niederschlag, eingeschränkter Sicht, Nähe zu Flugplätzen, Kontrollzonen, Bahn- oder Industrieanlagen, Menschenansammlungen, sensiblen Bereichen, Wohngrundstücken Dritter, Naturschutzgebieten, militärischen oder behördlichen Einrichtungen oder sonstigen rechtlichen bzw. sicherheitsrelevanten Umständen.

4.3 Genehmigungen und Freigaben

Soweit für Drohnenaufnahmen besondere Genehmigungen, Freigaben oder Zustimmungen erforderlich sind, sind diese nicht automatisch Bestandteil der vereinbarten Leistung.

Die Einholung solcher Genehmigungen erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Anfallende Gebühren, Verwaltungs- oder Genehmigungskosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, kostenpflichtige oder zeitaufwendige Genehmigungsverfahren ohne ausdrückliche vorherige Beauftragung einzuleiten.

4.4 Informationspflicht des Kunden

Der Kunde hat den Anbieter vor dem Termin über ihm bekannte Besonderheiten des Objekts und der Umgebung zu informieren, die einen Drohneneinsatz beeinflussen können.

Hierzu zählen insbesondere die Lage in genehmigungspflichtigen Bereichen, Nähe zu Flugplätzen, Naturschutzgebieten, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen, militärischen Anlagen, behördlichen Einrichtungen, Industrieanlagen, Krankenhäusern, Schulen, Menschenansammlungen sowie besondere Eigentums-, Miet- oder Nutzungsverhältnisse.

4.5 Kein Mangel bei nicht möglichem Drohneneinsatz

Kann ein Drohneneinsatz aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten, wetterbedingten, technischen oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar.

Ein Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder Ersatzleistungen besteht insoweit nicht, sofern der Anbieter die übrigen vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringt.

4.6 Alternative Außenaufnahmen

Ist ein Drohneneinsatz nicht möglich, ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen alternative Außenaufnahmen vom Boden anzufertigen, soweit dies gestalterisch und praktisch sinnvoll ist.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot, der jeweils gültigen Preisliste, der Buchung oder einer individuellen Vereinbarung.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

5.2 Fahrtkosten und Anfahrt

Fahrtkosten, Anfahrtszeiten, Parkkosten, Fährkosten, Sonderzufahrten, Maut, Übernachtungen oder vergleichbare Nebenkosten können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Objektadresse, der Entfernung bzw. Fahrzeit ab dem Standort des Anbieters oder nach individueller Vereinbarung.

5.3 Zahlungsziel

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.4 Verzug

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie erforderliche Mahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.

5.5 Vorauszahlung und Abschlagszahlungen

Bei größeren Projekten, Neukunden, umfangreichen Medienpaketen, Auslands- oder Inselterminen, Sonderproduktionen oder individuell kalkulierten Aufträgen kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbart werden.

5.6 Zurückbehaltungsrecht

Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung finaler Medien, Freigaben oder weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten.

6. Termine, Stornierung und Ausfall

6.1 Terminvereinbarung

Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Der Anbieter arbeitet mit begrenzten Zeitfenstern und behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder alternative Termine vorzuschlagen.

6.2 Stornierung durch den Kunden

Storniert der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin, gelten folgende Stornopauschalen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:

  • Bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
  • Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin: 25 Prozent der vereinbarten Vergütung
  • Innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Ausfall vor Ort

Kann ein Termin aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, ist der Anbieter berechtigt, eine Ausfallpauschale von 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu berechnen.

Dies gilt insbesondere, wenn kein Zugang zum Objekt möglich ist, Ansprechpartner nicht erreichbar sind, Räume nicht vorbereitet sind, erforderliche Schlüssel, Codes oder Zustimmungen fehlen oder das Objekt aus sonstigen Gründen nicht aufnahmebereit ist.

6.4 Anfahrt und Wartezeit

Bereits angefallene Anfahrten, Wartezeiten, Parkkosten oder sonstige Aufwendungen werden berechnet, wenn der Termin aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden nicht oder verspätet stattfinden kann.

Wartezeiten von mehr als 15 Minuten können gesondert berechnet werden oder zur Verkürzung des Aufnahmetermins führen.

6.5 Verschiebung durch den Anbieter

Der Anbieter ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Krankheit, technischer Störung, höherer Gewalt, unvorhersehbaren Verkehrs- oder Wetterereignissen, Sicherheitsbedenken oder rechtlichen Hindernissen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Allgemeine Mitwirkung

Der Kunde stellt sicher, dass das Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich, aufnahmebereit und entsprechend vorbereitet ist.

Hierzu zählen insbesondere:

  • rechtzeitiger Zugang zum Objekt
  • Bereitstellung von Schlüsseln, Codes oder Ansprechpartnern
  • aufgeräumte und fotografierbare Räumlichkeiten
  • Entfernung persönlicher, sensibler oder nicht zu zeigender Gegenstände
  • Information über Besonderheiten des Objekts
  • Einholung erforderlicher Zustimmungen und Genehmigungen

7.2 Zustand des Objekts

Das Objekt wird grundsätzlich so fotografiert, wie es vorgefunden wird. Eine Reinigung, Aufräumleistung, Umgestaltung, Dekoration oder Möbelrückung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Mängel, Unordnung, persönliche Gegenstände, Schäden oder sonstige optische Beeinträchtigungen ohne gesonderte Beauftragung zu entfernen oder zu retuschieren.

7.3 Mitwirkung bei Drohnenaufnahmen

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor dem Aufnahmetermin über bekannte Umstände zu informieren, die Drohnenaufnahmen erschweren, einschränken oder genehmigungspflichtig machen können.

Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Zustimmungen des Eigentümers, der Bewohner, Mieter, Nachbarn oder sonstiger Berechtigter vorliegen, soweit diese für die Durchführung oder Veröffentlichung der Aufnahmen erforderlich sind.

Unterbleibt ein Drohneneinsatz aufgrund fehlender, unklarer oder nicht rechtzeitig vorliegender Informationen, Genehmigungen oder Zustimmungen, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters für die vereinbarte Leistung bestehen.

7.4 Personen, Kennzeichen und sensible Inhalte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Anbieter vorab darauf hinzuweisen, wenn bestimmte Personen, Kennzeichen, Kunstwerke, Dokumente, persönliche Gegenstände, Nachbargrundstücke, Sicherheitsanlagen oder andere sensible Inhalte nicht abgebildet oder veröffentlicht werden sollen.

8. Lieferung, Abnahme und Korrekturen

8.1 Lieferung

Die Lieferung erfolgt digital, in der Regel über eine Online-Galerie, einen Download-Link, ein Kundenportal, einen Cloud-Speicher oder einen vergleichbaren digitalen Weg.

8.2 Abnahme

Der Kunde prüft die gelieferten Medien innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen.

8.3 Korrekturen

Eine Korrekturrunde im üblichen Rahmen ist enthalten, sofern sie sich auf technische oder offensichtliche Bearbeitungsfehler bezieht und der vereinbarte Leistungsumfang nicht überschritten wird.

Weitere Änderungswünsche, Geschmacksanpassungen, zusätzliche Retuschen, nachträgliche Motivwünsche, alternative Bearbeitungsstile oder zusätzliche Exporte werden gesondert berechnet.

8.4 Datensicherung

Nach Übergabe bzw. Bereitstellung der Medien ist der Kunde für die Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, gelieferte Medien dauerhaft zu archivieren oder erneut bereitzustellen.

8.5 Rohdaten, RAW-Dateien und Arbeitsdateien

Geliefert werden ausschließlich die vom Anbieter ausgewählten und final bearbeiteten Medien in einem für die vereinbarte Nutzung geeigneten Ausgabeformat, in der Regel als JPEG, MP4 oder vergleichbares Endformat.

Rohdaten, RAW-Dateien, unbearbeitetes Bild- oder Videomaterial, Projektdateien, Schnittdateien, offene Arbeitsdateien sowie Zwischenergebnisse sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden nicht herausgegeben.

Eine Herausgabe solcher Dateien bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Rohdaten oder Arbeitsdateien aufzubewahren oder nachträglich bereitzustellen.

9. Nutzungsrechte

9.1 Urheberrecht

Alle vom Anbieter erstellten Inhalte, insbesondere Fotos, Videos, Drohnenaufnahmen, 360-Grad-Aufnahmen, virtuelle Rundgänge, Bearbeitungen, Designs, Texte, Konzepte und sonstige Medien, unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben im Eigentum des Anbieters, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2 Einräumung von Nutzungsrechten

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final gelieferten Medien zur Verwendung im Rahmen der Vermarktung der konkret beauftragten Immobilie.

Die Nutzung umfasst insbesondere Immobilienportale, Exposés, Website, Social Media, Präsentationsunterlagen, Newsletter und vergleichbare Vermarktungskanäle des Kunden.

9.3 Einschränkungen der Nutzung

Nicht gestattet ist die Nutzung für andere Immobilien, andere Projekte, allgemeine Unternehmenswerbung außerhalb des vereinbarten Zwecks, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Weitergabe an Dritte außerhalb der konkreten Immobilienvermarktung oder die Nutzung durch nicht am Auftrag beteiligte Dritte.

Eine weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und kann gesondert vergütet werden.

9.4 Nutzungsrechte nur an final gelieferten Medien

Nutzungsrechte werden ausschließlich an den vom Anbieter final gelieferten und freigegebenen Medien eingeräumt. An Rohdaten, unbearbeitetem Material, Projektdateien, Schnittdateien, offenen Arbeitsdateien oder Zwischenergebnissen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

9.5 Bearbeitung durch den Kunden

Eine nachträgliche Bearbeitung, Veränderung, Verfremdung, Filterung, KI-Bearbeitung, Umgestaltung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Medien durch den Kunden oder Dritte ist nur zulässig, soweit dadurch die Urheberpersönlichkeitsrechte des Anbieters nicht beeinträchtigt werden und keine irreführende Darstellung entsteht.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für nachträglich vom Kunden oder Dritten veränderte Medien.

9.6 Referenznutzung durch den Anbieter

Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Medien zu eigenen Referenz-, Portfolio-, Marketing- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Angeboten, Präsentationen und Printmaterialien, sofern der Kunde dem nicht vorab ausdrücklich widerspricht oder berechtigte Interessen entgegenstehen.

Bei sensiblen Objekten, vertraulichen Vermarktungen oder nicht öffentlich zugänglichen Immobilien kann die Referenznutzung individuell ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

9.7 Rechtevorbehalt

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung der gelieferten Medien nur widerruflich gestattet.

10. Virtuelle Bearbeitung, KI, Retusche und digitales Staging

10.1 Digitale Bearbeitung

Der Anbieter kann digitale Bearbeitungswerkzeuge, KI-gestützte Systeme, externe Dienstleister oder automatisierte Bearbeitungsprozesse einsetzen, sofern dies der vereinbarten Leistung dient.

10.2 Realistische Darstellung

Virtuelle Bearbeitungen, Retuschen, digitales Aufräumen, Rasenersatz, Dämmerungseffekte, virtuelles Staging oder vergleichbare Maßnahmen dienen der visuellen Aufbereitung. Sie dürfen nicht dazu verwendet werden, wesentliche Eigenschaften, Mängel oder Umstände einer Immobilie irreführend darzustellen.

Der Kunde ist für die rechtlich zulässige Verwendung solcher bearbeiteten Medien im Rahmen der Immobilienvermarktung verantwortlich.

10.3 Kennzeichnungspflichten

Soweit für bestimmte Bearbeitungen, virtuelle Darstellungen, KI-generierte Inhalte oder digitale Inszenierungen eine Kennzeichnung erforderlich ist, liegt die Verantwortung für die korrekte Verwendung und Kennzeichnung gegenüber Interessenten, Käufern, Mietern, Plattformen oder Behörden beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11. Haftung

11.1 Allgemeine Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

11.2 Einfache Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Keine Haftung für Vermarktungserfolg

Der Anbieter schuldet die vereinbarte Medienleistung, jedoch keinen bestimmten Verkaufs-, Vermietungs-, Buchungs-, Reichweiten- oder Vermarktungserfolg.

11.4 Haftung für Kundenvorgaben

Für Inhalte, Angaben, Vorgaben, Texte, Freigaben, Genehmigungen, Veröffentlichungen oder Nutzungen, die vom Kunden veranlasst oder bereitgestellt werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

12. Datenschutz

12.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.

12.2 Datenschutzerklärung

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der Website abrufbar ist.

12.3 Datenweitergabe zur Leistungserbringung

Soweit zur Durchführung des Auftrags erforderlich, können personenbezogene Daten an eingesetzte Dienstleister, Bearbeitungspartner, Plattformen, Galerieanbieter, Cloud-Dienste oder andere technische Dienstleister übermittelt werden. Dies erfolgt nur im erforderlichen Umfang.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

13.1 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.

13.2 Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist

Beauftragt ein Verbraucher den Anbieter ausdrücklich damit, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung zu beginnen, und bestätigt der Verbraucher seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig erlöschen.

13.3 Wertersatz

Widerruft ein Verbraucher einen Vertrag, nachdem der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits mit der Leistung begonnen hat, kann der Anbieter Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen.

13.4 Individuelle Anfertigungen

Bei Leistungen, die nach Kundenspezifikation erstellt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sein.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.

14.3 Textform

Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

14.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.